Jennifer Gießler MdL

Der integrierte Jura-Bachelorabschluss ermöglicht neue Karrierechancen

**Zur zweiten Lesung des Gesetzes zur Einführung eines integrierten Jura-Bachelorstudiengangs äußerte sich Jennifer Gießler, Abgeordnete der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied im Rechtsausschuss, wie folgt:**

„Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften, die die Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung sowie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfüllen, sollen den akademischen Grad des „Bachelor of Laws“ (LL.B.) beantragen können. Damit wollen wir dem dringenden Wunsch vieler Studentinnen und Studenten nach einer Anerkennung ihrer erbrachten Leistungen während des Jurastudiums Rechnung tragen. Das eröffnet zudem allen Betroffenen, die zwar gut ausgebildet sind, das erste Staatsexamen allerdings nicht zu Ende gebracht haben, zusätzliche Berufsperspektiven.

In mindestens viereinhalb Jahren Studium werden umfangreiche universitäre Leistungen erbracht und viele juristische Fachkenntnisse erworben. Es geht für die Betroffenen oftmals mit erheblichen psychischen Belastungen einher, möglicherweise keinen akademischen Abschluss vorweisen zu können. Durch die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses nehmen wir dieses Problem ernst und eröffnen neue berufliche Möglichkeiten. Und das, ohne die Struktur des klassischen Jurastudiums zu verändern.

Als Stichtag für die neue Regelung gilt der 1. Januar 2020, wobei der Ausbruch der COVID-19-Pandemie mitberücksichtigt wurde. Diese vorgezogene Stichtagsregelung gewährleistet eine Gleichbehandlung sämtlicher Prüfungskampagnen des Jahres 2020.

Der neue Bachelorabschluss wird auf Antrag verliehen, wenn die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung durch das hessische Justizprüfungsamt erfolgt ist. Dafür müssen alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein und eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbracht werden.“